25. August 2009
Trotz des Rückschlags:
Aktien-Blog prüft weiteres Vorgehen gegen Markus Frick
Vor Wochen entschieden wir uns, gegen eine von Markus Frick gegen Aktien-Blog erwirkte einstweilige Verfügung vorzugehen. Inzwischen hat das Landgericht Hamburg unseren Widerspruch in erster Instanz abgelehnt. Eine Begründung des Gerichts steht noch aus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Markus Frick hatte Aktien-Blog vorgeworfen, ein in einem Artikel vom 12. August 2008 geschilderter Sachverhalt entspreche so heute nicht mehr den Tatsachen. Wir halten diese Argumentation für nicht schlüssig und sehen darin die Existenz zahlreicher Webseiten gefährdet. Wir prüfen daher weitere rechtliche Schritte gegen die Abmahn-Praxis des Markus Frick und glauben an die Rechtsprechung der weiteren Instanzen.
Gemäß §34b WpHG weisen wir darauf hin, dass die Autoren dieses Blogs Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Das Angebot stellt keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung dar und dient lediglich der Information.


[...] hier im Blog prognosdiziert, unterlag das Aktien-Blog vor dem Landgericht Hamburg gegen Markus Frick. Es ging um Richter Buskes generelle [...]
Pingback von Aktienblog gibt nicht auf » Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht — 25. August 2009 @ 15:54
[...] Jedes Online-Medium wäre vor unlösbare Probleme gestellt, sollte sich das Landgericht Hamburg dieser Rechtsauffassung anschließen! Aktien-Blog veröffentlichte allein in den vergangenen drei Jahren über 2000 Artikel, die immer durch eindeutige Datumsangaben ihren Entstehungszeitpunkt benennen. Trotz dieser klaren Einordnung jedes Artikels in seinen historischen Rahmen war es Markus Frick möglich, eine einstweilige Verfügung gegen Aktien-Blog zu erwirken und der prompte Widerspruch von Aktien-Blog wurde erstinstanzlich bedauerlicherweise abgelehnt. [...]
Pingback von Aktien-Blog » Internet-Blogs existenzbedroht? Justizposse am Landgericht Hamburg gefährdet mediale Demokratie — 6. September 2009 @ 14:55
[...] Verfügung. Unser prompter Widerspruch gegen diese Verfügung des Gerichts wurde abgelehnt. Monate später erreichte uns sogar eine Begründung des Landgerichts, die auf wenigen [...]
Pingback von Aktien-Blog » Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit: Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf — 2. November 2009 @ 09:50