Urteil im Fall der “Russen-Aktien”:
Markus Frick muss erstem Anleger Schadenersatz leisten
In einem Verfahren gegen “Börsenguru” Markus Frick wurde der ehemalige TV-Moderator zur Zahlung von Schadenersatz im fünfstelligen Bereich verurteilt. Zahlreiche Anleger klagen derzeit gegen Frick, weil dieser im Jahr 2007 die Aktien dreier Rohstoff-Unternehmen empfohlen hatte, die sich im Nachhinein als nahezu wertlos herausgestellt hatten. Konkret werfen die Kläger dem ehemaligen Bäckermeister Frick vor, seinen Abonnenten falsche, beziehungsweise unzulängliche Informationen über die empfohlenen Unternehmen mitgeteilt zu haben.
Der Fall der drei “Russen-Aktien” sorgte damals für Proteststürme betroffener Anleger. Nach dem jüngsten Urteil gegen Markus Frick, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, dürfen geschädigte Anleger wieder auf Schadenersatz hoffen. Mit weiteren Urteilen gegen den selbsternannten Börsenexperten ist angesichts der großen Zahl betroffener Anleger zu rechnen.
Markus Frick, Russen-Aktien, Schadensersatz, Urteil
Aktien-Info
| STAR ENERGY CORPORATION | |
| WKN: | A0H1KV |
| ISIN: | US85511V2034 |
| Herkunft: | USA |
| Branche: | Öl/Gas |
| Artikel-Übersicht: | STAR ENERGY CORPORATION |
| Nachrichten: | STAR ENERGY CORPORATION |
| STARGOLD MINES | |
| WKN: | A0LE2S |
| ISIN: | US85528Y1091 |
| Herkunft: | USA |
| Branche: | Rohstoffe |
| Artikel-Übersicht: | STARGOLD MINES |
| Nachrichten: | STARGOLD MINES |
Die Aktien-Informationen und Marktdaten stammen von finanznachrichten.de.

“Betroffener Anleger” sollte besser “unselbständiger Anleger” heißen. Kein Buch lesen, kein Kostolany-Zitat durchdenken (”Wer nicht fähig ist, sich selbst eine Meinung zu bilden und selbst eine Entscheidung zu treffen, darf nicht zur Börse gehen.”), aber mit diesem Kindergartenwissen im unerbittlichen Billionenmarkt der Großen mitspielen und mit Nichtstun und einem Abo reich werden wollen UND dann noch klagen?? Wozu gibt es Haftungsausschlüsse? Ich rechne mit Freispruch, spätestens in der nächsten Instanz, alles andere wäre geradezu lächerlich!
Kommentar von M.Bittrich — 6. Februar 2008 @ 14:48
Natürlich ist es grundsätzlich problematisch, wenn sich Anleger auf das Urteil Dritter vollkommen verlassen und keine eigenen Recherchen anstellen. Kauft ein Anleger eine Aktie aufgrund einer Empfehlung und es kommt zu Problemen im Unternehmen, kann man das kaum einem Herausgeber eines Börsenbriefs vorwerfen.
Allerdings hat auch der Herausgeber eine gewisse Sorgfaltspflicht. Alles, was über das am Aktienmarkt übliche Risiko hinausgeht sollte die Öffentlichkeit kritisch hinterfragen. Wenn Unternehmen völlig wertlos sind und außer Absichtserklärungen nichts passiert ist, darf man die Aktien in meinen Augen nicht vollmundig empfehlen, ohne auf diese grundlegenden Umstände aufmerksam zu machen.
Wenn jemand die Aktie eines Autobauers empfiehlt und das Unternehmen im kommenden Jahr 10% weniger Autos verkauft, kann man dem Tippgeber wohl keinen Vorwurf machen. Die Geschäftsentwicklung ist im Rahmen des Normalen.
Wenn aber herauskommt, dass der Autobauer noch nie ein Auto gebaut hat und es auch künftig wohl nicht machen wird, muss man diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die sich Experten schimpfen und die mit Aktientipps ihr Geld verdienen. So viel Recherche kann und muss man erwarten! Sogar der Eindruck der Vorsätzlichkeit wäre in einem solchen Fall nicht ganz abwegig. Fahrlässig ist es für mich auf jeden Fall.
Weitere Urteile wären für mich der richtige Schritt, um mittelfristig gegen Aktienpromoter und kostenlose Aktien-Newsletter vorzugehen. Die Unterscheidung zwischen serösem Börsenbrief und unseriösem Pusher-Blatt wird allerdings eine Herausforderung für die Justiz.
Kommentar von Nico Popp — 6. Februar 2008 @ 15:11
Fraglich ist, ob es sich um grobe oder einfache Fahrlässigkeit handelt. Wenn Frick Papiere nachweisen kann, die ihm gefälscht vorgelegt wurden und auf die er seine Empfehlung gestützt hat, dann wäre er fein raus. Sollte er die nicht haben, dann kann man allerdings Ihrer Meinung zu Verdacht auf Vorsatz folgen, Herr Popp, jedoch zumindest muss man dann grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
Börse setzt jedoch jahrelanges Training voraus, so wie die meisten geldwerten Berufe dies tun. Und die Abonnenten wollen die Verantwortung für ihr Leben und ihre Entscheidungen auf einen Brief abwälzen? “Der böse Mann da hat mir die Schaufel weggenommen!!” So nicht. Daher meine Argumentation für Freispruch, denn Börse ist kein Streichelzoo.
Kommentar von M.Bittrich — 6. Februar 2008 @ 15:27
Mal abgesehen von der Naivität vieler Anleger ist dies doch auch ein Warnschuß gegen die ganze Gattung der Börsenbriefautoren und als solcher erfreulich. Denn das Urteil besagt ja, daß man nicht einfach irgendwas erzählen und empfehlen kann und dann mit Verweis auf den Haftungsausschluß davon kommt. Man kann hoffen, daß in Zukunft Empfehlungen sorgfältiger erstellt werden und auf Anlegerseite mehr gesundes Mißtrauen herrscht.
Und wenn jemand wie Frick seinen ganzen Schwung aus seiner Medienpräsenz erhält, dann ist diese Art von Öffentlichkeit wohl das letzte, das in seinem Interesse liegen könnte, selbst wenn das Urteil nächstinstanzlich kassiert werden sollte. Ob das nun wirklich was mit seiner nächsten TV-Sendung wird? Man wird sehen…
Kommentar von UrsW. — 6. Februar 2008 @ 16:20
Natürlich ist jeder Bürger für sein Handeln an der Börse selbstverantwortlich!!!!
Sollten aber die Empfehlungen mit gezielter Kursmanipulation einhergehen, an der der Empfehlende direkt oder indirekt Gewinne gemacht hat, dann wäre es eine Straftat und es wurde vorsätzlich getäuscht! Ich denke das ist auch Grundlage des Rechtsstreits, dies nachzuweisen könnte sich aber als schwierig erweisen…
Ich lese gerne Artikel die mich inspirieren und schreibe auch um andere zu inspirieren, mehr kann und will ich mir nicht erhoffen und mehr zu erwarten würde ich auch keinem empfehlen.
Kommentar von Christian Müller — 6. Februar 2008 @ 21:02
finde ich gut, dass diese ganzen Betrüger mal einen auf die Mütze bekommen. Frick uns Konsorten.
Kommentar von Börsenspiel — 7. Februar 2008 @ 14:55
hallo! ich bin leider auch eine der frick-geschädigten. das urteil läßt ja hoffen. ich spiele auch mit den gedanken zu klagen. deshalb hätte ich gerne gewußt, ob eventuell eine sammelklage vorgesehen ist.
danke! mit lieben gruss - Marika Haberl
Kommentar von Marika Haberl — 11. Februar 2008 @ 13:51
Ich habe einmal recherchiert. Es macht den Eindruck, als vertrete folgende Kanzlei einige der Geschädigten: http://www.foris.de/av/anwalt_duesseldorf_rauh-duesseldorf_31618_o.html
Ich könnte mir vorstellen, dass ein unverbindliches Gespräch mit der Kanzlei für jeden Geschädigten aufschlussreich und sinnvoll ist.
Kommentar von Nico Popp — 11. Februar 2008 @ 14:02
Herr Bittrich, sie sind vielleicht lustig!
MF wirbt doch gerade damit, daß er den Leuten das denken und recherchieren abnimmt und seine Tips alle sehr schnell reich machen.
Etwas mehr Zurückhaltung und etwas mehr Seriosität würde nicht schaden. Den meisten Börsenbriefen.
Kommentar von Frank Heimer — 11. Februar 2008 @ 15:46
Herr Heimer, der Mensch ist selten Mutter Theresa, sondern eher ein Raubtier. Hatten Sie noch nie Handwerker im Haus, Todesfälle, Hochzeit? Eine Abzocker-Mafia schickt Sie doch zur nächsten. Und dann will der Abonnenent im Billionen-Haifischbecken mitspielen und irgendein dahergelaufener Self-Made-Man hat den Goldenen Gral? Geldverdienen ohne Ausbildung, und das in einem der vom Blut rotesten aller Märkte weltweit?
Ein Alt-68er-Richter wird argumentieren, dass man Fußgänger im Verkehr als schwächste TN schützen muss und ebenso Abonnenten von Biefen. Ein konservativer Richter dagegen wird meiner Argumentation folgen, dass kein Erwachsener so naiv sein kann/darf, Geld für zwei, drei Mausklicks auf der Straße zu erwarten, die Börse für eine Einbahnstraße zu halten und unreflektiert Meinungsmachern zu folgen. Dies gilt natürlich nur, falls Frick kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, in dem Fall allerdings soll er hinter Gitter.
Kommentar von M. Bittrich — 11. Februar 2008 @ 18:37
Ich denke, man darf die Geschädigten nicht derartig harsch aburteilen. So war ja das Auftreten von MF zu Zeiten seiner Fernsehsendung durchaus seriös. In der TV-Sendung wurde ja tatsächlich ein gewisses Maß an Grundwissen vermittelt (Stopkurse etc.), es wurden auch mehrheitlich “richtige” Aktien besprochen, d. h. meist Bluechips kaum Zockeraktien. Daß dies nur der Köder war, um den Interessierten in die Falle des gebührenpflichtigen Abonnements zu locken, konnte für den Zuschauer der Sendung so nicht unbedingt erkennbar sein. Als solcher erwartete man dann, daß es mit der Hotline dann “erst richtig los geht”, freilich kam dann nur noch heiße Luft, im Falle der “Russenaktien” sogar schlimmeres.
Zugegebenermaßen muß bei Versprechungen von 1000% Rendite automatisch die Alarmglocke losgehen, wenn gleichzeitig in der Werbung für normale Festgeldkonten 5% als gutes Angebot dargestellt werden. Aber in der TV-Sendung ging es halt nicht immer nur um 1000% und sonst gar nichts. So gehörte nicht allzu viel Naivität dazu, um in die Falle zu tappen.
Man darf auch nicht vergessen, daß MF nicht der einzige ist, in dessen Rhetorik die Zahl 1000% vorkommt, bis heute! Er ist nur der bekannteste!
Kommentar von UrsW. — 11. Februar 2008 @ 19:15
Mal sehen, wie das ausgeht… Focus schreibt:
“…Wirtschaftliches Allgemeinwissen zählt
Gleichzeitig gilt aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung. „Je einfacher das Produkt, desto schwieriger die Haftung.“ Wer also eine Aktie in der irrigen Annahme kauft, die Börsen können nicht abstürzen, wird vor Gericht wohl auf taube Ohren stoßen. „Börsengrundwissen setzen Richter voraus“, so von Buttlar. “
Kommentar von M. Bittrich — 12. Februar 2008 @ 12:44
Wenn es sich nachweisen läßt, daß MF von den Initiatoren bezahlt wurde, dann ist auch eine verurteilung gerechtfertigt bzw durchsetzbar.
In diversen Foren sind mit fast 99 % wahrscheinlichkeit von seinen Angestellten die betroffen werte (falsches wort)gepuscht worden, eigentlich sollte sich das nachweisen lassen, wenn sein callcenter mal durchsucht wird.
3 klitschen zu empfehlen, mit der gleichen sehr dürftigen story, so wurde aus sockeye seafoods stargold mit 500 millionen euro markkapitalisierung, ohen etwas davon gemerkt und auch profitiert zu haben ist nicht gerade warscheinlich.
Bei walstreet online posten imo auch einige journalisten mit, man sieht es daran ,daß bloombergcharts mit delayed data geposted werden, die bloomberg terminals werden vielen redaktionen umsonst hingestellt, nur ohne realtime börsendaten.
da würde man bestimmt einige verbindungen finden, nicht nur zu frick.
Kommentar von kfe1000 — 13. Februar 2008 @ 21:37
Hier eine ausführliche Begründung zum Urteil:
http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID=330680
Die Argumentation deckt sich doch ziemlich mit meinen Ausführungen in Kommentar Nr. 2.
Ich bin über die Höhe des Schadenersatzes etwas erstaunt. Da hat wohl jemand knapp 40.000 Euro in Frick-Raketen gesteckt. Ich frage mich, ob das vermeintliche Opfer so vermögend war, dass es sich leisten konnte, so viel Geld in Zockerwerte zu stecken oder ob auf Diversifikation hier keinen Wert gelegt wurde und der Kläger naiverweise “All-In” gegangen ist.
Kommentar von Nico Popp — 16. Februar 2008 @ 12:37
Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Herr F. wird sicher in Berufung gehen. 40.000€ werden ihn sicher nicht in den Ruin stürzen, aber sein Ruf wird wohl etwas darunter leiden.
Kommentar von Christian — 20. Februar 2008 @ 11:20
Einen DAX-Newsletter wird er sicherlich nicht herausbringen, a) denn da kann er keine Kurse bewegen und b) seine Software damals hat keine 15% Treffer gebracht, mit Indikatoren aller Art ist nicht zu rechnen.
Aber selbst wenn ihm 2/3 der Abos wegbrechen, bleiben immer noch genügend Kunden. Und JEDER von denen hofft, mal wieder eine fluxx o.ä. Wochen vor einem Anstieg kaufen zu können, das hat Frick schließlch groß gemacht. “Nicht abonnieren” meinen sich viele gar nicht leisten zu können, nun denn…
Kommentar von M. Bittrich — 20. Februar 2008 @ 11:28
Wir brauchen nicht hin und her diskutiern über MF.Es ist doch total logisch, daß da es nicht mit rechten Dingen zu geht.
Das Gericht und diverse Rechtsanwälte werden für Gerechtigkeit sorgen.
Jeder der sein Geld wegen ihm verloren hat, tut mir leid.Es gibt Menschen die darüber spotten wie zB. selber schuld,wer kein Boersenwissen hat sollte nicht an die Boerse gehen usw…
Diese Kommentare sind doch auch sehr dumm und voller Schadenfreude !Jeder möchte zu Geld kommen ohne viel arbeiten zu müssen, oder ??!!
Wenn MF ehrlich und korrekt gearbeitet hätte und den Abo-Kunden gute Aktien mit einem Jahresgewinn von 100 %oder wenn möglich mehr
ermöglicht hätte, dann wäre alles ok für ihn und seinen Kunden.
Ich persönlich möchte niemanden abzocken und noch so tun als ob nichts wäre und in Reichtum leben,wenn andere hart verdientes Geld verloren haben und schlaflose Nächte haben weil sie um ihre Ersparnisse gekommen sind….
Kommentar von Gerechtigkeit — 24. Februar 2008 @ 17:04
[...] Markus Frick empfohlenen Aktien Star Energy, Stargold Mines und Russoil hat nun zum zweiten Mal ein Gericht gegen den Börsenguru entschieden. Bereits im Februar dieses Jahres urteilte das Landgericht Heidelberg zu Gunsten eines [...]
Pingback von 40 Millionen Euro sichergestellt: Wie tief steckt Markus Frick im Manipulations-Sumpf? » Aktien-Blog — 12. August 2008 @ 17:36
Leide auch ich Schaden erlitten, im guten Glauben an seine 10000,- Anlage. Er hat es wirklich gut verkauft und als Börsenanfänger soll man sich darauf verlassen können, wenn man für die Empfehlungen € 980,- im Jahr bezahlt.Er ist der Fachmann , ich bin der Laie, also habe ich mich darauf verlassen.
Wie kann ich den Schaden zurück bekommen, ohne wieder viel Geld zu investieren?
Kommentar von Gratt Katharina — 18. August 2008 @ 22:05
Hallo,
auch ich bin ein betroffener jahres-abonnent.
Wer kann mir eine kontakt-adresse benennen (wohne in frankfurt am main)? Gemeinsames vorgehen eines anwalts mit aehnlichen faellen (sammel-verfahren) ist hier sehr sinnvoll und kosten-guenstig.
Gibt es einzuhaltende fristen?
Mfg,
wulfman
(fr. 22.08.2008: 01:28 uhr).
Kommentar von wulfman — 22. August 2008 @ 01:28