6. Februar 2008

Urteil im Fall der “Russen-Aktien”:
Markus Frick muss erstem Anleger Schadenersatz leisten

In einem Verfahren gegen “Börsenguru” Markus Frick wurde der ehemalige TV-Moderator zur Zahlung von Schadenersatz im fünfstelligen Bereich verurteilt. Zahlreiche Anleger klagen derzeit gegen Frick, weil dieser im Jahr 2007 die Aktien dreier Rohstoff-Unternehmen empfohlen hatte, die sich im Nachhinein als nahezu wertlos herausgestellt hatten. Konkret werfen die Kläger dem ehemaligen Bäckermeister Frick vor, seinen Abonnenten falsche, beziehungsweise unzulängliche Informationen über die empfohlenen Unternehmen mitgeteilt zu haben. (weiterlesen…)

von Nico Popp am 6. Februar 2008 um 13:14 Uhr, Anekdoten, Börsenbriefe, Kurzupdate, Pressespiegel
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