Ab 1. Januar 2009 wird es ernst: Abgeltungssteuer bringt durchgreifende Veränderungen für Kapitalanleger

Künftig werden alle anfallenden Einkünfte aus Kapitalanlagen mit einem Satz von 25 Prozent besteuert. Als Stichtag dafür sollten sich Anleger den 1. Januar 2009 merken. Galt bisher die so genannte Spekulationsfrist, die Wertzuwächse bei Aktien und Aktieninvestmentfonds, die über ein Jahr hinaus gehalten wurden, als steuerfrei auswies, soll damit ab Anfang 2009 Schluss sein.

Konkret bedeutet dies: fließen dem Anleger Zinsen und Dividenden zu, werden 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und im einzelnen Falle auch Kirchensteuer fällig. Insgesamt beläuft sich diese Steuer auf rund 27 Prozent, die an Vater Staat gezahlt werden müssen. In diesem Zusammenhang entfällt für Aktionäre zudem das Halbeinkünfteverfahren. Dies ermöglichte bislang, dass bei Dividenden die Gewinne lediglich zur Hälfte versteuert werden mussten – ab 2009 unterliegen diese Einkünfte in voller Höhe der Besteuerung.

Die jeweilige Bank behält diese Beträge in Form der Abgeltungssteuer direkt ein, um sie an die zuständigen Finanzämter abführen zu können. Nach dem gegenwärtigen Stand soll bei der Besteuerung von Kursgewinnen allerdings eine Ausnahme gelten: Kursgewinne von Aktienpapieren, deren Spekulationsfrist zum 31. Dezember 2008 abläuft und dessen Aktien länger als ein Jahr im jeweiligen Depot gehalten wurden, gelten nach „altem“ Recht noch als steuerfrei.

Daher sollten alle Anleger, die mit ihren Investments der neuen Abgeltungssteuer entgehen wollen, langfristige Anlagen bis Ende dieses Jahres eingehen. Nur bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Investitionen können bis zum Jahresende 2008 steuerfrei getauscht werden. Für alle, die ab 1. Januar 2009 Fondsanteile und Wertpapiere kaufen wollen, gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent.
Aktuell verlangt das Finanzamt eine Vorauszahlung auf die zu entrichtende Einkommensteuer in Form einer Zinsabschlagsteuer von dreißig Prozent. Bis zur tatsächlichen Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 werden die Zinseinkünfte des Anlegers mit dem individuellen Steuersatz unter Berücksichtigung und Anrechnung der Zinsabschlagsteuer besteuert.

Wer noch schnell clever anlegen will, sollte bis zum Ende dieses Jahres handeln. Bis dahin auf den Weg gebrachte Investments können dann bis Ende 2008 und rechtzeitig bis zur Einführung der Abgeltungssteuer noch steuerfrei geltend gemacht werden. Wer Steuern sparen will, sollte zudem darauf bedacht sein, alles daran zu setzen, einen Verkauf nach dem Stichtag 1. Januar 2009 zu vermeiden. Davon betroffen sind in erster Linie zeitlich begrenzte oder spekulative Anlagen. Dem Anleger ist allgemein zu empfehlen, bereits jetzt damit zu beginnen, das eigene Portfolio genauestens unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls Umschichtungen sofort vorzunehmen.

Nach Plänen der Koalition sollen, entgegen den ursprünglichen Überlegungen, Lebensversicherungen der Abgeltungssteuer nun doch nicht unterworfen werden. Die Einkünfte aus diesen Versicherungen werden bei einem Abschluss ab 2005 bis zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach Ablauf von wenigstens zwölf Jahren und nach dem sechzigsten Lebensjahr fällig werden und zur Auszahlung kommen. Aus steuerlicher Sicht bleibt bei den Lebensversicherungen erst einmal alles bei der alten Regelung. Jedoch wird der Verkauf von „gebrauchten“ Verträgen mit dem dann neu eingeführten Abgeltungssatz erstmalig steuerpflichtig.

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gebäude und Immobilienfonds bleibt weiterhin bestehen, sodass allgemein angeraten wird, durch Abwarten die Steuerfreiheit zu erwirken. Jedoch dürfen ab 2009 Börsengewinne nicht mehr mit Minusgeschäften aus einem Immobilienverkauf verrechnet werden.

Allen Grund zur Freude hat die Fondsbranche. Diese Produkte sind teilweise von der steuerlichen Mehrbelastung durch die Abgeltungssteuer ausgenommen und können mit Steuervorteilen locken. Beim Erwerb bis Ende 2008 können somit Kurserlöse weiterhin steuerfrei thesauriert, also erneut angelegt werden.

4 Gedanken zu „Ab 1. Januar 2009 wird es ernst: Abgeltungssteuer bringt durchgreifende Veränderungen für Kapitalanleger

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  2. Dana Isabel

    Hallöchen,
    ich finde dies mit der Abgeltungssteuer sehr verwirrend…
    Gilt dies auch für einfache Zinserträge bei einem Sparbuch,Tagesgeldkonto oder
    sonstigen Kleinsparer Methode?
    Einige Bänker erzählen einem das die Sparerfreibeträge ab 2009 wegfallen und dann
    von jedem kleinem Zins 25% Steuern an den Staat gezahlt werden muss?
    Weiß vielleicht jemand ob das stimmt?
    LG Dana

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  3. Raphael

    Hallo Dana
    – Ja prinzipiell fällt für jeden kleinen Zins Abgeltungssteuer an. Beachte jedoch, dass du bis anhin schon jeden Zins mit deinem persönlichen Steuersatz versteuerst. Viel gravierender ist die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden!

    – Der Sparerfreibetrag wird nicht direkt wegfallen, er wird einfach mit den Werbungskosten (zum Sparer-Pauschbetrag) zusammengelegt und beträgt neu 801 Euro.

    – Für gute Informationen kann ich dir die Homepage http://www.abgeltungssteuer-sparen.info empfehlen.

    Liebe Grüsse

    Raphael

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