Vor Wochen entschieden wir uns, gegen eine von Markus Frick gegen Aktien-Blog erwirkte einstweilige Verfügung vorzugehen. Inzwischen hat das Landgericht Hamburg unseren Widerspruch in erster Instanz abgelehnt. Eine Begründung des Gerichts steht noch aus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Markus Frick hatte Aktien-Blog vorgeworfen, ein in einem Artikel vom 12. August 2008 geschilderter Sachverhalt entspreche so heute nicht mehr den Tatsachen. Wir halten diese Argumentation für nicht schlüssig und sehen darin die Existenz zahlreicher Webseiten gefährdet. Wir prüfen daher weitere rechtliche Schritte gegen die Abmahn-Praxis des Markus Frick und glauben an die Rechtsprechung der weiteren Instanzen.
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