In eigener Sache: Aktien-Blog wehrt sich gegen Abmahnung von Markus Frick

Geht juristisch gegen Aktien-Blog vor: Markus Frick (Foto: Markus Frick)Nach reiflicher Überlegung haben wir uns dazu entschlossen, juristisch gegen eine Abmahnung sowie eine einstweilige Verfügung von Markus Frick vorzugehen. Der Börsenbriefautor, der seit einiger Zeit der Kursmanipulation verdächtigt wird, ließ Aktien-Blog im April durch seinen Anwalt eine Abmahnung schicken. Darin beanstandet Frick einen Satz in einem kritischen Artikel vom 12. August 2008, in dem auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen den Börsenbriefautor eingegangen wird. Frick fühlt sich in seinen Rechten verletzt, da der monierte Satz keinen Hinweis darauf enthält, dass das Urteil zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war. Allerdings beinhaltet der Satz einen Link zu einem weiterführenden Artikel, in dem sämtliche relevanten Details des Urteils dargelegt werden.

Weiterhin fühlt sich Frick durch eine Darstellung in seinen Rechten verletzt, in der Aktien-Blog über einen Sachverhalt berichtet, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels am 12. August zwar vorlag, nach Ansicht von Frick mittlerweile allerdings so nicht mehr gegeben sei. Da dieser Sachverhalt heute nicht mehr existiere, halte Aktien-Blog falsche Informationen bereit, so der Text der Abmahnung.

„Gefahr für die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit“

Da wir diese Vorwürfe für unberechtigt halten, hat Aktien-Blog in Person des leitenden Redakteurs Nico Popp nicht wie von Frick gefordert eine Unterlassungserklärung abgegeben und das Schreiben auf anwaltlichen Rat hin ignoriert. Inzwischen hat Markus Frick gegenüber Aktien-Blog eine im Eilverfahren beschlossene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erreicht, die es uns verbietet, einen Satz im Zusammenhang mit dem Vorwurf der angeblich nicht (mehr) den Tatsachen entsprechenden Information zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Da wir die Vorwürfe von Markus Frick für nicht gerechtfertigt halten und in der gegen Aktien-Blog erwirkten einstweiligen Verfügung eine Gefahr für die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit sehen, haben wir uns zu Gegenmaßnahmen entschlossen: Aktien-Blog erhebt daher negative Feststellungsklage gegen beide in der Abmahnung formulierten Vorwürfe, sowie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.

34 Gedanken zu „In eigener Sache: Aktien-Blog wehrt sich gegen Abmahnung von Markus Frick

  1. Thomas

    Hah, hat der seine 40 Mio. schon zurück, daß er sich jetzt Anwälte leisten kann? Wahrscheinlich will er demnächst mal wieder Empfehlungen verkaufen und braucht dafür ne weiße Weste im Web. Ich find das echt ne Schweinerei. Ich hoffe Aktien-Blog beugt sich dem nicht

    Antworten
  2. Wolfgang

    Hallo Herr Popp,
    ich drücke Ihnen beide Daumen, in der Hoffnung, dass Sie Erfolg haben. Ich hatte auch schon meine Erfahrungen in Sachen Abmahnungen gemacht und weis wie schwierig es ist eine Abmahnung erfolgreich ab zu weisen.
    Welchen Streitwert hat er denn angesetzt, damit er, wenn er verliert ordentlich bezahlen muss?
    Ich hoffe Sie haben den richtigen Anwalt dafür gefunden.
    Wolfgang

    Antworten
  3. David von Mariani

    Hallo Herr Popp

    Super, Sie sind der Erste, der sich traut, die Interessen der Meinungsfreiheit wahrzunehmen und zu verteidigen.
    Überall wurden Abmahnungen an Betreiber von Foren oder Web-Blogs verschickt, damit eine google-Recherche zu dieser öffentlichen Person (siehe TV-Auftritte) nichts substanzielles mehr mit negativen Anklang hervorbringt. So z.B. gab es Abmahnungen bei ************************************************************ usw. Damit wurden negative Meinungen und Erfahrungen vollständig unterdrückt. Selbst wenn es nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung dieses Herrn käme, sind doch seine Geschäftspraktiken m.E. äußerst fragwürdig und es sollte in einer Demokratie möglich sein, diese zu hinterfragen. Also Herr Popp, bleiben Sie standhaft!

    Antworten
  4. Pingback: Markus Frick geht anwaltlich gegen Aktienboard vor - Seite 9 - Aktienboard

  5. sunbeam

    Endlich, endlich, traut sich der erste, sich gegen diese Machenschaften zu wehren und das (leider) erforderliche Geld dafür in die Hand zu nehmen. Ich wünsche Ihnen, Herr Popp, allen Erfolg und hoffe, dass ihr Beispiel andere Webseiten zur Nachahmung anregt.

    Antworten
  6. Bernhard Langer

    Auch von mir viel Glück.

    Seine … vorallem neuerlich zur Schau gestellte „Chuzpe“ verwundert doch ein wenig. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, das Sie mit Ihrer Feststellungsklage Erfolg haben sollten und gehe davon aus, dass Sie uns hier weiter auf dem laufenden halten werden.

    Soweit ich das erkennen kann, sind sämtliche oben genannten Seitenbetreiber etwas vorschnell, den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen und wer weiß … vielleicht schaltet er ja bald wieder Werbung. ;-))

    Hut ab also und viel Erfolg …

    Antworten
  7. ledzep

    Sehr geehrter Herr Popp,

    meine Hochachtung, endlich mal wieder jemand, der nicht gleich klein beigibt. Wo kommt denn unsere so hoch gepriessene Meinungs- und Pressefreiheit hin, wenn jeder, der sich mal auf den Schlips getreten fühlt, mit Abmahnungen nur so um sich schmeisst, wie es Frick tut.
    Er verträgt es wohl nicht, wenn Fakten seine flauschige Ausreden einfach hinwegfegen…!
    Da können seine spitzfindigen Anwälte noch so für seine Unschuld strampeln, diese Tritte gehn ins Leere!
    Sein Verhalten ist lächerlich und charakterlos!
    Meine Unterstützung haben Sie!

    Viel Glück und Erfolg!!!
    ledzep

    Antworten
  8. derTrader.at

    Hallo Nico,

    ich drück dir die Daumen und ich finde es gut und richtig, dass du Dich wehrst…

    Die Art von Herrn Frick mit „Kritik“ umzugehen erinnert mich stark an Machenschaften in anderen Ländern um Leute „mundtot“ zu machen.

    Viel Glück und hoffentlich auch Erfolg!

    Gruß

    Matthias

    Antworten
  9. Wolfgang

    Hallo,
    mit dem „klein beigeben“ ist das halt so eine Sache, in der Regel wird der Streitwert bewusst so hoch angesetzt, dass die Anwaltskosten und Gerichtskosten locker 10 000 EUR betragen wenn der Abmahnung zugestimmt wird. Bedauerlicherweise werden werden solche Einsprüche von den Gerichten nur oberflächlich geprüft.
    Andere Abgemahnte haben vermutlich die Kosten gescheut die in so einem Verfahren entstehen können.
    Ich hoffe Herr Popp lässt uns diesbezüglich weitere Infos zukommen, auch wie das Gericht entschieden hat.
    Ich habe reichliche Erfahrungen mit Abmahnungen gemacht und kenne die Kosten zur genüge.
    Ich habe gekämpft und in der zweiten Instanz gewonnen!
    Wolfgang

    Antworten
  10. Heinrich

    Meine Hochachtung und die besten Wünsche für den Ausgang!

    Diesen Leuten muß endlich mal gezeigt werden, dass sie sich nicht alles erlauben können, auch und vor Allem nicht mit Geld (mit dem dann der Rechtsanwalt bezahlt wird).

    Antworten
  11. Pingback: Deutschflüsterer

  12. Julia

    Ein riesen Skandal!
    Ich war auch betroffen, aber ich konnte Gott sei Dank meine Verluste mit
    cleverselect wieder ausgleichen. Bleiben sie hart, Herr Popp.

    Antworten
  13. Rolf Schälike

    Von Frick, vertreten von Rechtsanwalt Dominik Höch, habe ich eine EV des LG Berlin Az. 27 O 504/09 vom 07.05.09 erhalten, in der mir verboten wird, in meinem, Bericht http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_081202_lg_bln.htm mitzuteilen, zu welchem Betrag der Vergleich geschlossen wurde, weil die Seiten Stillschweigen vereinbart hatten.

    Ich war Gerichtbeobachter.

    Am 11.08.09, um 11:00 ist beim LandgerichtBerlin, Telegeler Weg, Raum 143 die Widerspruchsverhandlung. Ein Ordnungsmittelverfahren läuft auch.

    Ich würde gerne Kontakt zu Betroffenen aufnehmen und wissen wollen, ob woanders die Beträge bekannt sind, zu denen Vergleiche getroffen wurden, und ob Frick auf meinen Bericht Hinweise schion früher Hinweise erhielt, denn er behauptet erst im April/Mai von der Berichterstattung über das Dezember-Verfahren erfahren zu haben.

    Antworten
  14. sunbeam

    Hallo Herr Popp, die neuesten Entwicklungen Anklageerhebung und Geständnis des Herrn Frick, siehe z.B. den Artikel in der heutigen FTD müßte auch Ihrer Sache gedient haben. Können/dürfen Sie dazu eine Stellungnahme abgeben?

    Antworten
  15. sunbeam

    Auf der Seite von Herrn Rolf Schälike, buskeismus.de , offnsichtlich die einzige Quelle im Internet, habe ich in der Zwischenzeit über die Verhandlung und Entscheidung nachgelesen. Hoffentlich ist das nicht das Endergebnis….

    Antworten
  16. Pingback: Aktien-Blog » Trotz des Rückschlags: Aktien-Blog prüft weiteres Vorgehen gegen Markus Frick

  17. Pingback: Abmahnung Markus Frick | Abmahnung-Blog.de

  18. Pingback: Aktien-Blog » Internet-Blogs existenzbedroht? Justizposse am Landgericht Hamburg gefährdet mediale Demokratie

  19. Pingback: Aktien-Blog » Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit: Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert