Nach reiflicher Überlegung haben wir uns dazu entschlossen, juristisch gegen eine Abmahnung sowie eine einstweilige Verfügung von Markus Frick vorzugehen. Der Börsenbriefautor, der seit einiger Zeit der Kursmanipulation verdächtigt wird, ließ Aktien-Blog im April durch seinen Anwalt eine Abmahnung schicken. Darin beanstandet Frick einen Satz in einem kritischen Artikel vom 12. August 2008, in dem auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen den Börsenbriefautor eingegangen wird. Frick fühlt sich in seinen Rechten verletzt, da der monierte Satz keinen Hinweis darauf enthält, dass das Urteil zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war. Allerdings beinhaltet der Satz einen Link zu einem weiterführenden Artikel, in dem sämtliche relevanten Details des Urteils dargelegt werden.
Weiterhin fühlt sich Frick durch eine Darstellung in seinen Rechten verletzt, in der Aktien-Blog über einen Sachverhalt berichtet, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels am 12. August zwar vorlag, nach Ansicht von Frick mittlerweile allerdings so nicht mehr gegeben sei. Da dieser Sachverhalt heute nicht mehr existiere, halte Aktien-Blog falsche Informationen bereit, so der Text der Abmahnung.
„Gefahr für die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit“
Da wir diese Vorwürfe für unberechtigt halten, hat Aktien-Blog in Person des leitenden Redakteurs Nico Popp nicht wie von Frick gefordert eine Unterlassungserklärung abgegeben und das Schreiben auf anwaltlichen Rat hin ignoriert. Inzwischen hat Markus Frick gegenüber Aktien-Blog eine im Eilverfahren beschlossene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erreicht, die es uns verbietet, einen Satz im Zusammenhang mit dem Vorwurf der angeblich nicht (mehr) den Tatsachen entsprechenden Information zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Da wir die Vorwürfe von Markus Frick für nicht gerechtfertigt halten und in der gegen Aktien-Blog erwirkten einstweiligen Verfügung eine Gefahr für die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit sehen, haben wir uns zu Gegenmaßnahmen entschlossen: Aktien-Blog erhebt daher negative Feststellungsklage gegen beide in der Abmahnung formulierten Vorwürfe, sowie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.
Hah, hat der seine 40 Mio. schon zurück, daß er sich jetzt Anwälte leisten kann? Wahrscheinlich will er demnächst mal wieder Empfehlungen verkaufen und braucht dafür ne weiße Weste im Web. Ich find das echt ne Schweinerei. Ich hoffe Aktien-Blog beugt sich dem nicht
Sehr gut. Ich verstehe auch nicht, warum sich die Leute selber immer weiter demontieren müssen. Er kann doch einfach im Blog einen Kommentar abgeben und die Sache richtigstellen. Das kommt auch viel souveräner als eine Abmahnung.
Wie war das nochmal gleich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Herr Popp, Sie handeln absolut richtig!
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Karl
Vielen Dank für den Zuspruch. 🙂
Hallo Herr Popp,
ich drücke Ihnen beide Daumen, in der Hoffnung, dass Sie Erfolg haben. Ich hatte auch schon meine Erfahrungen in Sachen Abmahnungen gemacht und weis wie schwierig es ist eine Abmahnung erfolgreich ab zu weisen.
Welchen Streitwert hat er denn angesetzt, damit er, wenn er verliert ordentlich bezahlen muss?
Ich hoffe Sie haben den richtigen Anwalt dafür gefunden.
Wolfgang
Hallo Herr Popp
Super, Sie sind der Erste, der sich traut, die Interessen der Meinungsfreiheit wahrzunehmen und zu verteidigen.
Überall wurden Abmahnungen an Betreiber von Foren oder Web-Blogs verschickt, damit eine google-Recherche zu dieser öffentlichen Person (siehe TV-Auftritte) nichts substanzielles mehr mit negativen Anklang hervorbringt. So z.B. gab es Abmahnungen bei ************************************************************ usw. Damit wurden negative Meinungen und Erfahrungen vollständig unterdrückt. Selbst wenn es nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung dieses Herrn käme, sind doch seine Geschäftspraktiken m.E. äußerst fragwürdig und es sollte in einer Demokratie möglich sein, diese zu hinterfragen. Also Herr Popp, bleiben Sie standhaft!
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so sollte es laufen!
hochachtung vor engagement und aufrechtem gang durch die welt finanzbranche!
Wünsche ebenfalls viel Erfolg Herr Popp, habe einen Artikel zu Ihrer Mitteilung eben veröffentlicht.
Endlich, endlich, traut sich der erste, sich gegen diese Machenschaften zu wehren und das (leider) erforderliche Geld dafür in die Hand zu nehmen. Ich wünsche Ihnen, Herr Popp, allen Erfolg und hoffe, dass ihr Beispiel andere Webseiten zur Nachahmung anregt.
Auch von mir viel Glück.
Seine … vorallem neuerlich zur Schau gestellte „Chuzpe“ verwundert doch ein wenig. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, das Sie mit Ihrer Feststellungsklage Erfolg haben sollten und gehe davon aus, dass Sie uns hier weiter auf dem laufenden halten werden.
Soweit ich das erkennen kann, sind sämtliche oben genannten Seitenbetreiber etwas vorschnell, den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen und wer weiß … vielleicht schaltet er ja bald wieder Werbung. ;-))
Hut ab also und viel Erfolg …
Sehr geehrter Herr Popp,
meine Hochachtung, endlich mal wieder jemand, der nicht gleich klein beigibt. Wo kommt denn unsere so hoch gepriessene Meinungs- und Pressefreiheit hin, wenn jeder, der sich mal auf den Schlips getreten fühlt, mit Abmahnungen nur so um sich schmeisst, wie es Frick tut.
Er verträgt es wohl nicht, wenn Fakten seine flauschige Ausreden einfach hinwegfegen…!
Da können seine spitzfindigen Anwälte noch so für seine Unschuld strampeln, diese Tritte gehn ins Leere!
Sein Verhalten ist lächerlich und charakterlos!
Meine Unterstützung haben Sie!
Viel Glück und Erfolg!!!
ledzep
Hallo Nico,
ich drück dir die Daumen und ich finde es gut und richtig, dass du Dich wehrst…
Die Art von Herrn Frick mit „Kritik“ umzugehen erinnert mich stark an Machenschaften in anderen Ländern um Leute „mundtot“ zu machen.
Viel Glück und hoffentlich auch Erfolg!
Gruß
Matthias
Hallo,
mit dem „klein beigeben“ ist das halt so eine Sache, in der Regel wird der Streitwert bewusst so hoch angesetzt, dass die Anwaltskosten und Gerichtskosten locker 10 000 EUR betragen wenn der Abmahnung zugestimmt wird. Bedauerlicherweise werden werden solche Einsprüche von den Gerichten nur oberflächlich geprüft.
Andere Abgemahnte haben vermutlich die Kosten gescheut die in so einem Verfahren entstehen können.
Ich hoffe Herr Popp lässt uns diesbezüglich weitere Infos zukommen, auch wie das Gericht entschieden hat.
Ich habe reichliche Erfahrungen mit Abmahnungen gemacht und kenne die Kosten zur genüge.
Ich habe gekämpft und in der zweiten Instanz gewonnen!
Wolfgang
Meine Hochachtung und die besten Wünsche für den Ausgang!
Diesen Leuten muß endlich mal gezeigt werden, dass sie sich nicht alles erlauben können, auch und vor Allem nicht mit Geld (mit dem dann der Rechtsanwalt bezahlt wird).
Viel Erfolg! Es ist wichtig, dass auch kritische Berichterstattung eine juristische Lobby hat.
bitte lassen Sie sich nicht unterkriegen! Halten Sie uns auf dem Laufenden!
Herr Popp
[***]
Lassen Sie sich [***] nicht unterkriegen .
Weiter so -Winniepooh……..
Ich wünsche viel Glück – ihr werdet es nämlich brauchen: http://www.kanzleikompa.de/2009/07/09/landgericht-hamburg-link-entlastet-immer-noch-nicht/
Das Glück liegt oft zum Greifen nahe, man muss es nur sehen! 🙂
Danke für den Zuspruch!
Pingback: Deutschflüsterer
Ein riesen Skandal!
Ich war auch betroffen, aber ich konnte Gott sei Dank meine Verluste mit
cleverselect wieder ausgleichen. Bleiben sie hart, Herr Popp.
Von Frick, vertreten von Rechtsanwalt Dominik Höch, habe ich eine EV des LG Berlin Az. 27 O 504/09 vom 07.05.09 erhalten, in der mir verboten wird, in meinem, Bericht http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_081202_lg_bln.htm mitzuteilen, zu welchem Betrag der Vergleich geschlossen wurde, weil die Seiten Stillschweigen vereinbart hatten.
Ich war Gerichtbeobachter.
Am 11.08.09, um 11:00 ist beim LandgerichtBerlin, Telegeler Weg, Raum 143 die Widerspruchsverhandlung. Ein Ordnungsmittelverfahren läuft auch.
Ich würde gerne Kontakt zu Betroffenen aufnehmen und wissen wollen, ob woanders die Beträge bekannt sind, zu denen Vergleiche getroffen wurden, und ob Frick auf meinen Bericht Hinweise schion früher Hinweise erhielt, denn er behauptet erst im April/Mai von der Berichterstattung über das Dezember-Verfahren erfahren zu haben.
Rolf Schälike: Naja, ich versteh deinen Kommentar zwar nur teilweise, aber konkrete Vergleichssummen wurden nirgends genannt. Nur die Schadensersatzquote, hier:
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Markus-Frick:Anleger-erreichen-Vergleich/500725.html
P.S. Die Anleger, die bereits einen Vergleich abgeschlossen haben, werden sich in den „Hintern beißen“, sollte Frick strafrechtlich verurteilt werden.
Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, dass die Wahrheit zumeist unbequem und auch noch tuer werden kann.
Viel Erfolg wünscht Ihnen GoMoPa
Hallo Herr Popp, die neuesten Entwicklungen Anklageerhebung und Geständnis des Herrn Frick, siehe z.B. den Artikel in der heutigen FTD müßte auch Ihrer Sache gedient haben. Können/dürfen Sie dazu eine Stellungnahme abgeben?
Es wird bald ein Update zum Rechtsstreit mit Markus Frick geben.
Allen Lesern vielen Dank für die Unterstützung!
Auf der Seite von Herrn Rolf Schälike, buskeismus.de , offnsichtlich die einzige Quelle im Internet, habe ich in der Zwischenzeit über die Verhandlung und Entscheidung nachgelesen. Hoffentlich ist das nicht das Endergebnis….
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Zeigen Sie es diesen Snop!!!
Börsenfuzzi kriegt den Hals nicht voll?
Durch so möchtegern Geldgeier geht die Welt zugrunde
F…
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