Was macht die BaFin? Amitelo kooperiert mit Nokia – oder doch nicht?

Bereits vor Monaten geriet die Aktie des Telekommunikations-Dienstleisters und selbsternannten VoIP-Spezialisten Amitelo in Schwierigkeiten. Grund waren Recherchen des ZDF, wonach einige Unternehmensmeldungen „fragwürdig“ seien und die Geschäftstätigkeit von Amitelo deswegen massiv angezweifelt wurde. Das Unternehmen nannte die Berichterstattung damals „haltlos und tendenziös“.

Schon damals wollte sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschalten und den Fall untersuchen. In dieser Woche fühlt sich die BaFin erneut verpflichtet, Ungereimtheiten auf den Grund zu gehen: Amitelo vermeldete Anfang dieser Woche eine Kooperation mit Nokia – Nokia möchte diese Zusammenarbeit bis zu diesem Tag allerdings nicht bestätigen.

Bahnt sich hier der nächste Skandal rund um Amitelo an? Aktionäre, die Anfang der Woche auf Amitelo gesetzt haben, haben bis heute bereits einen deutlichen Verlust eingefahren. Zwar sollten Anleger angesichts der Vorwürfe gegenüber Amitelo bereits vorsichtig sein, doch hätte eine zügige Untersuchung der Vorfälle rund um den Kurssturz nach dem ZDF-Bericht vor einigen Monaten möglicherweise den ein oder anderen Anleger von einem Kauf der Amitelo-Aktie abgehalten. Die von Kritikern häufig mit einem zahnlosen Tiger verglichene BaFin hat mit Amitelo eine Chance vertan, ihrem schlechten Ruf entgegenzuwirken.

Ein Gedanke zu „Was macht die BaFin? Amitelo kooperiert mit Nokia – oder doch nicht?

  1. Klaus

    Freiverkehr und entry standard sind kaum reguliert, man hat daher keine adhoc pflicht und hat leider sehr viel Gestaltungsspielraum bei der IR. Imo gibt es da einige Beispiele wie leasing 99 ( angebliche short attacke, die
    obwohl angekündigt nie gerichtlich verfolgt wurde) oder cobracrest (falsche übernahmemeldung durch die carlyle international, bei der es verbindungen zum CC managenment gab).

    Bafin kann selbst nur den stand der ermittlungen an die staatsanwaltschaft weitergeben, ist also aufgrund der gesetzlichen
    vorgaben in diesen Fällen tatsächlich ein zahnloser tiger.

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