Bet-and-win? Karlsruhe kippt das Wettmonopol…aber wie!?

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das staatliche Wettmonopol Das Bundesverfassungsgericht stoppt das staatliche Wettmonopolfür Wetten mit festen Quoten gekippt. Allerdings hatten die Kurse zahlreicher Wettanbieter bereits ein günstigeres Urteil vorweggenommen. Dementsprechend brachen Anbieter wie Sportwetten.de oder Bet-at-home.com teilweise um mehr als 10 Prozent ein. Das Verfassungsgericht entschied zwar, dass das staatliche Monopol auf Sportwetten gegen die Berufsfreiheit verstößt, dennoch dürfen freie Wettanbieter auch in Zukunft nicht die vielversprechenden variablen Quoten anbieten. Auch in Zukunft wird man in Deutschland nur mit festen Quoten wetten können. Zudem wird es weitere Auflagen geben.

Der Freistaat Bayern wird, sofern er weiterhin alleiniger Wettanbieter sein will, etwas gegen die Gefahren der Sportwetten, wie z.B. Spielsucht, tun müssen. Handelt der Freistaat nicht, werden private Anbieter in den Markt drängen. Doch dies erst ab Ende 2007, dann fällt das Monopol endgültig. Bis dahin haben staatliche Anbieter Schonfrist, doch bereits jetzt gehen die Umsätze mit festen Quoten zurück. Dieser Trend dürfte sich noch weiter verstärken, da das oberste Gericht den staatlichen Anbietern verboten hat, für ihre Produkte zu werben. Anbieter mit Lizenzen aus der ehemaligen DDR, wie z.B. Bet-and-win, oder andere Internetbuchmacher aus dem Ausland, jagen dem staatlichen Anbieter Oddset zunehmend Kunden ab.

Was das Urteil für die Kurse bedeutet, muss man abwarten. Wieder einmal zeigt uns die jetzige Situation, dass Spekulationen auf Gerichtsurteile häufig riskant sind. Entscheidet ein Gericht mit einer solch großen interpretatorischen Kompetenz wie das Bundesverfassungsgericht, entstehen oft für den Anleger „mittelmäßige“ Urteile. Die Sachlage ist meist weit komplexer, als in Börsennachrichten oder Newslettern dargestellt. Dennoch bietet vor allem das Werbeverbot für Oddset eine Chance für private Anbieter. Wie der vom Verfassungsgericht geforderte „Schutz vor Spielsucht“ realisiert werden soll, ist ebenfalls unklar. Diese Auflage könnte sich in Zukunft noch als Fallstrick für viele Buchmacher erweisen – abhängig davon, wie stark Buchmacher verpflichtet werden, ihre Kunden zu schützen.

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