Das unter dem Begriff „Rettungspaket“ firmierende Finanzmarktstabilisierungsgesetz der Bundesregierung bekommt juristischen Gegenwind: Wie mehrere Zeitungen unter Berufung auf einen Radiosender aus Niedersachsen berichten, plane eine Gruppe von Juristen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht einzubringen. Die Kläger halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Rückzahlung der Finanzhilfen an den Staat nicht regelt. Den Verfassungshütern steht nun offen, die Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen, das Rettungspaket für nichtig zu erklären oder Nachbesserungen am Gesetz verpflichtend anzumahnen.
Ja, denke nicht, dass uns die Verfassungsbeschwerde wirklich in den Ruin treiben wird. Ein Großteil der Beschwerden wird sowieso schon bei der formellen Prüfung abgewiesen und dann gibt es ja auch noch die Auflage an die Regierung, nachzubessern. Vielleicht passiert das sogar noch bevor das BVerfG überhaupt tätig geworden ist…
verrückt…was geht in den köpfen solcher menschen vor? der drang berühmt zu werden? …zur not auf kosten des untergangs(?)
gutes gelingen,
juergen
Es ist ein zweischneidiges Schwert, das hier gespielt wird. Ich glaube nicht an eine Ablehnung der Beschwerde, da ich denke, das Ganze ist von den Herren Juristen sehr sorgfältig geprüft. Wohl könnte es das Maßnahmenpaket ausbremsen und damit seine Wirkung verpuffen oder gar ins Gegenteil verkehren lassen. Hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht schnell und auch sorgfältig arbeitet und dass die Beschwerde wirklich einen Sinn macht und das Rettungspaket dann nachgebessert werden wird.
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