Parallelen zu Amitelo? Powerbags wird von Analysten abgewatscht

„Nebenwerte bieten hohe Ertragschancen bei erhöhtem Risiko.“ So oder ähnlich liest sich die Belehrung für Bankkunden bei der Eröffnung eines Depots. Manch ein Zyniker behauptet gar, der Freiverkehr habe seinen Namen deswegen, weil laxe Regularien angeblich einen Freifahrtschein für dubiose Aktiengesellschaften und deren Hintermänner darstellen. Tatsächlich sorgen einzelne Unternehmen in den vergangenen Wochen dafür, dass Anleger zunehmend sensibel auf Gerüchte rund um Nebenwerte reagieren.

Nach den spektakulären Medienberichten um Amitelo gibt es nun erneut Ungereimtheiten: Ein Kommentar von GSC Research Chefanalyst Matthias Schrade im Börsenbrief „Nebenwerte Insider“ am vergangenen Mittwoch führte unter anderem dazu, dass die Solar-Aktie Powerbags Ende der Woche rund zwanzig Prozent ihres Wertes verloren hat.

So wurde pauschal von Aktien abgeraten, welche von der Merliniveau GmbH an die Börse gebracht wurden, da sich diese laut Kommentar von Schrade im „Nebenwerte Insider“ durch „dürre Fakten und luftige Börsenwerte“ auszeichnen. Neben Powerbags soll es sich dabei um die Unternehmen Lichtenergiewerke und Greta Immobilien handeln. An Powerbags kritisierte Schrade, dass die Gesellschaft mit Lichtenergiewerke scheinbar lediglich über einen einzigen „größeren Kunden“ verfügt, der das Unternehmen zudem nicht in bar, sondern größtenteils mit eigenen Aktien bezahlen wolle. Die Hauptversammlung von Powerbags ist nun gefragt, dem Verkauf der aus diesem ungewöhnlichen Geschäft erlangten Aktien an die Aktionäre von Powerbags zuzustimmen.

Powerbags distanzierte sich am vergangenen Freitag von den Berichten und unterstellte Schrade unseriöse Berichterstattung. Die Abwicklung der Geschäfte zwischen Powerbags und Lichtenergiewerke wurde vom Powerbags-Aufsichtsratsvorsitzenden Ole Hagen Zachriat, der auch Mitglied des Aufsichtsrats von Lichtenergiewerke ist, verteidigt. In einer Stellungnahme des Unternehmens wird zudem verbreitet, dass die Merlinniveau GmbH bereits rechtliche Schritte wegen Rufschädigung und Kursmanipulation eingeleitet habe. Außerdem wurde Schrade untersagt, an der heutigen Hauptversammlung teilzunehmen.

Aktionäre von Powerbags dürften dem Management ihres Unternehmens heute einige unangenehme Fragen stellen. Zwar wies das Management bisher alle Vorwürfe von sich und distanzierte sich von der kritischen Berichterstattung, doch zeigt der Kursverfall der vergangenen Tage, dass die Anteilseigner nervös sind. Vor allem Kleinaktionäre sorgen sich davor, dass die Mehrheit der Hauptversammlung Beschlüsse fassen könnte, die nicht in ihrem Interesse sind. Vertreter des Unternehmens haben auf der heute stattfindenden Hauptversammlung allerdings die Möglichkeit, alle Ungereimtheiten zu klären und detailliert Stellung zu beziehen – leidgeprüfte Anleger würden sich darüber freuen.

5 Gedanken zu „Parallelen zu Amitelo? Powerbags wird von Analysten abgewatscht

  1. Dirk Diggler

    Schön traden konnte man damit heute aber dann kam wohl die Realität zum Vorschein. Wieder eine rote Kerze. Was kam denn bei der HV raus? Irgendwie hängen die zwei Firmen ja schon sehr eng zusammen..

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  2. Wolfram Gagern

    Pressemitteilung:

    Das Landgericht Berlin hat mit rechtskräftigem Urteil vom 30.10.2007 (Az.: 27 0 640/07) eine Schadenersatzklage der Berliner Merliniveau GmbH gegen den Chefredakteur des Börsenbriefs „Nebenwerte Insider“ (http://www.nebenwerte-insider.de ), Matthias Schrade, abgewiesen.

    Matthias Schrade spricht im „Nebenwerte Insider“ neben Kaufempfehlungen regelmäßig auch Warnungen vor Aktien aus. So warnte er im Editorial der Ausgabe Mai 2007 vor Aktien von Unternehmen, die die Merliniveau GmbH nach eigenen Angaben an die Börse begleitet hat.

    Die Merliniveau GmbH verklagte daraufhin Matthias Schrade auf Unterlassung und Schadenersatz. Durch die gewählten Formulierungen würde ihr u.a. der Verdacht einer Straftat unterstellt. Da sie durch die Berichterstattung zudem einen Beratungsvertrag verloren habe, müsse der Beklagte den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen, den die Klägerin mit 3,45 Mio. Euro bezifferte.

    Das LG Berlin wies die Klage im vollen Umfang ab. Die Öffentlichkeit habe zwecks effektiven Anlegerschutzes ein Interesse an der transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und anlegergerechter Beratung. Hierbei seien auch einprägsame und starke Formulierungen hinzunehmen. Die Äußerungen des Beklagten seien lediglich die konsequente Schlussfolgerung aus der vorangegangenen und mit Fakten untermauerten Warnung vor Produkten aus dem Haus der Klägerin.

    http://www.presseanzeiger.de/meldungen/finanzen-versicherungen/246268.php

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  3. Nico Popp

    Das Urteil habe ich so auch erwartet. Der in solchen Fällen übliche „Klagereflex“ seitens Merlinniveau, sollte der Berichterstattung damals sicher auch nur etwas Wind aus den Segeln nehmen. Gut, dass das Gericht auch „einprägsame und starke Formulierungen“ zur transparenten Darstellung von Kapitalanlagen billigt. Manchmal muss man die Dinge eben beim Namen nennen. Glückwunsch an Matthias Schrade und GSC.

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  4. Pingback: Aktien-Blog » Verschleierungstaktik bei der Solar-Gesellschaft? Powerbags bleibt seinem Ruf treu

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