Vermögensbildung mit Fonds: Von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche Geldleistungen des Arbeitgebers, aber schöpfen diese nicht aus. Die Rede ist hierbei von vermögenswirksamen Leistungen (vL). Diese Ansprüche können auf Grund eines abgeschlossenen Tarifvertrags, eines Einzelarbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung bestehen. Wer zusätzlich, also über den Arbeitgeberzuschuss hinaus sparen will, kann seinen Arbeitgeber damit beauftragen, eine zusätzliche Summe für die vermögenswirksamen Leistungen einzubehalten und diese ebenfalls auf das jeweilige Anlagekonto zu überweisen. Mit diesen Leistungen fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit Zulagen. Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer und Auszubildende. Zudem können auch Soldaten, Richter und Beamte diese Form der staatlichen Förderung in Anspruch nehmen; ausgeschlossen sind jedoch Rentner und Selbstständige. Arbeitnehmer, die teilzeitbeschäftigt sind, können von dieser Leistung in den meisten Fällen auch nur anteilig profitieren. Die derzeitige Einkommensgrenze, um in den Genuss von vermögensbildenden Leistungen zu kommen, liegt bei Alleinstehenden bei 17900 Euro und bei Ehepaaren bei 35800 Euro.

Wer vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen will, muss seinen Arbeitgeber beauftragen, diese Beiträge direkt an eine Bausparkasse oder an ein Fondsunternehmen zu überweisen, denn eine direkte Auszahlung der staatlichen Zuschüsse mit dem Arbeitsentgelt ist nicht möglich. Dabei eröffnen sich dem Arbeitnehmer unterschiedliche Möglichkeiten, die Beträge zu investieren. Eine davon ist ein Fonds-Sparplan, in den die Leistungen eingezahlt werden. Nach dem dritten Vermögensbeteiligungsgesetz beträgt die Sparzulage des Staats ganze 18 Prozent. Dabei kann der Sparer zwischen Anlagen in Aktienfonds und Beteiligungen am jeweiligen Unternehmen des Arbeitgebers wählen. Die Mindestlaufzeit dieser Variante beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Arbeitnehmer dann frei über seine vermögenswirksamen Leistungen verfügen oder diese sogar als Einmalzahlung in einen Bausparvertrag – sofern der Wunsch nach einem Bauvorhaben besteht – verwenden.

Zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen der vermögenswirksamen Leistungen legt Vater Staat nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit noch die Arbeitnehmersparzulage obendrauf, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Umfang der bereits eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen richtet. In welche Form des Vermögensaufbaus diese Leistungen einfließen sollen, entscheidet der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst, vorausgesetzt, die gewählte Anlageform unterliegt dem Vermögensbildungsgesetz. Wer sich die Chance auf eine entsprechend hohe Rendite sichern will, entscheidet sich meist für vL-Fonds. Dafür ist der Kauf von Anteilscheinen an einem Wertpapiersondervermögen geeignet. Wer in Investmentfonds anlegen will, hat im Vorfeld meist ein bestimmtes Anlageziel im Auge, zu dem nicht zwingend das Vorhaben gehört, in eine Immobilie zu investieren. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass ein Fondssparplan für den Anleger nach Ablauf der Mindestlaufzeit sofort verfügbar ist. Die gesamte Laufzeit beträgt sieben Jahre, wobei die ersten sechs Jahre auf die Ansparphase ausgerichtet sind.



Vermögenswirksame Leistungen mit Renditeturbo anlegen

Ein Arbeitnehmer, der in einen Fonds-Sparplan investiert, möchte demnach sein Geld also eher wachstumsorientiert anlegen. Bei einer langfristig positiven Entwicklung an den Aktienmärkten ist auch eine deutlich bessere Wertentwicklung eines vL-Sparplans möglich. Eine Anlage in vL-Fondssparpläne bietet einerseits die Chance auf eine höhere Rendite als beispielsweise eine Anlage in einen Bausparvertrag, birgt andererseits durch marktbedingte Schwankungen jedoch auch ein höheres Risiko. Als geeignet erweisen sich diese Sparpläne für Fondseinsteiger und Anleger, die bereit sind, für höhere Erträge auch ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen. Bevor man sich für die Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen entscheidet, sollte man sich zudem grundlegend informieren, denn nicht jeder Fonds steht für die Förderung in Form von vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung.

Ganz gleich, für welche Anlageform sich der Arbeitnehmer entscheidet; vermögenswirksame Leistungen gehören arbeitsrechtlich zu den Bestandteilen des Gehalts oder des Lohns und somit auch zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Wer vermögenswirksame Leistungen nicht nutzt, verschenkt bares Geld.

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2 Gedanken zu „Vermögensbildung mit Fonds: Von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

  1. Pu der Baer

    Das ist noch eine der altmodischen Fördervarianten: Erwiesenermaßen gibt es jede Menge selbständige, die knapp am Existenzminimum oder gar darunter „Geld verdienen“, sie sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Warum wird immer noch davon ausgegangen, daß selbständig=hohes Einkommen bedeutet?
    Später, in der Rente, fallen diese prekären Selbständigen womöglich in das soziale Netz.
    – Aber den Kapitalgesellschaften werden gerade wieder die Steuern gesenkt. Trotz dortiger Massenentlassungen. Na, wenigstens ist es ein Lichtblick für die Aktionäre – aber dann lohnt sich „echtes Arbeiten“ irgendwann wirklich nicht mehr.

    Sagt
    Pu der Baer
    ein Bär von geringem Verstand.

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  2. Nico Popp

    Selbstverständlich gibt es Selbständige, die wenig verdienen. Allerdings frage ich mich, wie der Staat die VL für Selbständige berechnen soll. Jedes Jahr aufs Neue fände ich etwas kompliziert. Grundsätzlich sind VL ja auch mehr oder weniger ein bürokratisches Monstrum. Schön, dass es sie gibt und man sollte sie nutzen, allerdings könnte man diese ganzen Subventionen auch einfacher gestalten: Der Bürger bekommt mehr netto.

    Dann müsste es allerdings auch einen Wandel in den Köpfen der Menschen geben, denn viele denken nicht an morgen. Vielleicht ist das System durch Subventionen, Förderungen und Steuertricks einfach auch zu kompliziert. Von Selbständigen wird eine vorausschauende Sicht erwartet. Arbeitnehmer werden vor sich selbst geschützt. Diese beiden Gruppen müssen enger zusammenwachsen, schließlich hat heute jeder – ob Angestellter oder Arbeiter – mehr Eigenverantwortung. Ich glaube daran, dass viele Menschen mit einem einfachen und transparenten System der Selbstverantwortung zurecht kommen würden.

    Der Schlüssel liegt in meinen Augen in der Einfachheit, doch ob diese nach etlichen Kompromißverhandlungen in den Ausschüssen des Bundestags noch erhalten bleibt, ist fraglich.

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